Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur
für Arbeit können rückengerechte Büromöbel bezuschusst werden. Wer hat Anspruch auf solche Leistungen, welcher Träger zahlt die Leistung und wie wird diese Leistung beantragt? Zu diesen Fragen soll die nachfolgende
Checkliste Antworten geben.

 

Die Pflichten des Arbeitgebers

 

Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen
verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen
Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten Hilfsmittel oder Möbel.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

 

Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus
gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur beruflichen
Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür die Kosten
übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zur
Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes
dient kann einen solchen Antrag stellen.

 

Wer ist der Kostenträger?

 

• Rentenversicherungen: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger
   Beschäftigung
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder
   Berufskrankheit
• Arbeitsamt: bei Ersteingliederung nach Ausbildung oder Erkrankung

   bzw. Unfall
• Integrationsamt: Beamte, Selbstständige und Fälle unter 15 Jahren -    

   versicherter Beschäftigung

 

Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich hier ausführlich über Ihren individuellen Fall.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

• Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und eventuelle
  Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger)
• Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der
  Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes
  Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter
  ausgeübt werden kann.
• Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
• Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers

 

Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein, um eine Verzögerung der
Bearbeitung zu vermeiden.

 

Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines
Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten
erlischt der Anspruch.

 

Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschusst?

 

Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle
Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation
dienen. Dies können zum Beispiel orthopädische Bürostühle, Stehpulte,
Autositze oder technische Arbeitshilfen sein.

Leitfaden für die Bezugsschussung von Hilfsmitteln

Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z.B.
Spezialstuhl) angewiesen sein, wird die Anschaffung in vielen Fällen
von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung
    eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann.
    Dieses Hilfsmittel sollte im Attest direkt benannt werden – z.B.
    Arthrodesenstuhl.
2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit,
    in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre).
3. Der entsprechende Antrag wird mit dem Attest ausgefüllt bei der
    Rentenversicherung eingereicht. Eine schnellere Bearbeitung des
    Antrags kann durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei der
    Beantragung erreicht werden.

 

Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht
in das Eigentum des Mitarbeiters über.

 

Info:
Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den

Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst
oder übernommen.

 

Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Dieses Paket enthält notwendige Formulare für Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen). Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben werden Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen
Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die
Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Unter folgendem Link finden Sie immer die aktuellsten Formulare:

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

 

Fragen Sie einfach bei uns nach! Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.